Philosophie
Der stetige Wandel unserer Gesellschaft bringt für viele Menschen nicht nur Chancen sondern auch Herausforderungen in der Bewältigung des Alltags. Durch die immer größer werdenden Anforderungen in der Arbeitswelt sowie das steigende Konsumverhalten sind Einzelpersonen wie auch Familien gefordert, in verschiedenen, mitunter auch schwierigen Lebenssituationen Entscheidungen zu treffen. Dabei können nicht alle Menschen im selben Maße auf eigene Ressourcen zurückgreifen und sind auf Hilfe angewiesen.
Die Hilfe zur Bewältigung von existenzbedrohenden Krisensituationen und finanziellen Schwierigkeiten war die grundlegende Idee zur Einrichtung der Freiwilligen Einkommensverwaltung Kapfenberg. Menschen in Krisensituationen sollen kurzfristig aufgefangen und entlastet werden. Jedoch auch langfristig soll die Freiwillige Einkommensverwaltung die Existenz der betroffenen Person absichern. Das angestrebte Ziel ist die Stabilisierung und Wiedererlangung eines selbstbestimmten Lebens.
Im Jahr 2010 wurde daher der gemeinnützige Verein Lichtblick mit seinem Angebot der Freiwilligen Einkommensverwaltung gegründet und durch ehrenamtliche Arbeit wurden Menschen aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag begleitet.
Mit Juli 2014 konnte die Freiwillige Einkommensverwaltung mit Fördergeldern des Landes Steiermark sowie des Sozialhilfeverbandes Bruck-Mürzzuschlag professionalisiert werden. Menschen erhalten durch die Freiwillige Einkommensverwaltung Unterstützung und Begleitung in finanziellen und lebenspraktischen Angelegenheiten, ohne dabei zu sehr in ihre Selbstbestimmung einzugreifen.
Zum Thema Selbstbestimmung sieht das Übereinkommen der UN-Behindertenkonvention vor, dass die individuelle Autonomie und Unabhängigkeit sowie die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, für Menschen mit Behinderung wichtig sind. Die UN-Behindertenrechtskonvention dient dazu, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert.
Die Achtung der persönlichen Freiheit und die Gewährleistung der Selbstbestimmung der KlientInnen sind grundlegende Haltungen in der Arbeit des Vereins Lichtblick.