Betreuungsangebot
Der Verein erfasst in einem Erstgespräch die persönlichen Daten sowie die Gründe der KlientInnen für einen Einstieg in die Freiwillige Einkommensverwaltung. Grundvoraussetzungen für die Aufnahme ist das Vorhandensein eines abtretbaren Einkommens, das Vorliegen einer Notsituation und die Bereitschaft zum Einstieg in die Freiwillige Einkommensverwaltung.
Bei der Aufnahme wird die finanzielle Situation mit den nötigen Unterlagen durchgearbeitet und gemeinsam mit den KlientInnen wird ein Haushaltsplan erarbeitet, der den Verhältnissen der KlientInnen angepasst ist. Dadurch werden individuelle Lösungsmöglichkeiten und Zahlungspläne erarbeitet. Danach bestehen zwei Möglichkeiten:
Einkommensabtretung
Der Verein übernimmt die kostenfreie Verwaltung der von KlientInnen freiwillig abgetretenen Einkünfte. Die Einkünfte werden zur Gänze oder nur zum Teil an den Verein Lichtblick, Freiwillige Einkommensverwaltung Kapfenberg abgetreten. Davon werden vom Verein die vereinbarten Leistungen (Miete, Strom, Gas, etc.) an die jeweiligen Gläubiger überwiesen. Der Rest des Einkommens wird je nach Vereinbarung in Ratenbeträgen auf die Konten der KlientInnen ausbezahlt.
Weiters besteht für KlientInnen, die kein Konto besitzen, die Möglichkeit, ein Konto ohne Überziehungsrahmen bei einer Partnerbank zu eröffnen.
Verwaltetes Konto
Es werden gemeinsam mit den KlientInnen bei einer Partnerbank zwei Konten auf den Namen des Kunden eröffnet:
ein Einnahmenkonto und ein Ausgabenkonto.
Das Ausgabenkonto ist ein übliches Giro-Konto mit Bankomatfunktion, Telebanking, etc. mit der Einschränkung, dass es nicht überzogen werden kann.
Einnahmenkonto:
Für dieses Konto ist der/die KlientIn selbst zeichnungsberechtigt und erteilt auch freiwillig die Zeichnungsberechtigung an die Freiwillige Einkommensverwaltung. Zugriffe von KlientInnen auf dieses Konto würden eine Vertragsverletzung darstellen.
Vom Einnahmenkonto werden alle wichtigen Zahlungen erledigt (Miete, Strom, Heizung, etc.) mittels Kontoaufträgen erledigt. Diese Kontoaufträge werden gemeinsam mit den KlientInnen eingerichtet und nach Priorität gereiht, für den Fall, dass zu wenig Geld für die Kontoaufträge am Konto eintreffen sollte (z.B. Miete vor Internet).
Die Durchführung der Kontoaufträge sowie allfällige weitere Kontobewegungen werden durch die Freiwillige Einkommensverwaltung am Einnahmenkonto monatlich kontrolliert. Der verbleibende Restbetrag wird auf das Ausgabenkonto überwiesen.
Ausgabenkonto:
Der Restbetrag steht den KlientInnen zur freien Verfügung. Eine ratenweise Anweisung ist auf Wunsch von KlientInnen jedoch auch am Ausgabenkonto möglich (KlientInnen mit Suchtproblematiken).
Beide Angebote stehen den KlientInnen zur Verfügung. Welche Betreuungsform gewählt wird, wird in Erstgesprächen abgeklärt und gemeinsam mit den KlientInnen entschieden.